Das Land NRW hat mit dem heutigen Tage die Coronaschutzverordnung erneut angepasst. Demnach kann im Freien auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, solange gewährleistet ist, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Aufgrund der Weitläufigkeit der Sportanlage am Neuhaus und unseres Einbahnstraßenkonzepts im Trainingsbetrieb kann ab sofort unter freiem Himmel auf unserer Anlage auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Davon unberührt bleibt die Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen. Wir haben dies nochmals in unseren aktualisierten Hygieneregeln dokumentiert.