Ab heute gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht für den Amateurfußball flächendeckend 2G vor (Ausnahme Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren). Der Zutritt zu unserem Sportplatz am Neuhaus ist damit nur vollständig Immunisierten Personen (Geimpft oder Genesen) gestattet. Dies gilt für alle Spieler, Trainer, Offizielle, Schiedsrichter, Eltern und sonstige Besucher der Anlage. Weitere Informationen sind unseren Hygieneregeln oder den entsprechenden Kurzregeln zu entnehmen.